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Amt und Beruf des Notars
Der Notarberuf verbindet in einzigartiger Weise Tradition und moderne Rechtsentwicklung. In einer Jahrhunderte währenden Entwicklung hat sich das moderne Amtsverständnis der Notarinnen und Notare entwickelt. Sie sind – wie es die Bundesnotarordnung ausdrückt – „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“. Das kann man an vielen Äußerlichkeiten sehen: Notare führen ein eigenes Amtssiegel, mit dem ihre Urkunden besiegelt werden, sie werden vom Justizminister bestellt, sie dürfen das Landeswappen führen, sie unterstehen der Aufsicht des für sie zuständigen Landgerichtspräsidenten.
Notare sind zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen. Darunter fallen z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente, GmbH-Gründungen oder Eheverträge.
In der Ausübung ihres Berufes unterliegen die Notarinnen und Notare bestimmten Bindungen: Notare haben wie ein Richter streng auf Neutralität zu achten. Sie dürfen Beurkundungen nur ablehnen, wenn mit der Beurkundung unerlaubte Zwecke verfolgt werden. Die Notarinnen und Notare haben die Vertragsparteien zu belehren und zu beraten und sie müssen unerfahrene und ungewandte Beteiligte vor Nachteilen schützen.
Aufgabe der Notarinnen und Notare ist es vor allem, schon bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass späterer Streit vermieden wird. So kommt es erst gar nicht zu Gerichtsprozessen. Die Vertragsparteien sparen Zeit, Nerven und Kosten.
Für diese anspruchsvolle Tätigkeit werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen ausgesucht. Jeder Notar, jede Notarin hat eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen sicherstellen soll.
Amtsausübung bedeutet aber nicht, dass der Besuch beim Notar in einer staubigen Amtsstube endet. Notarinnen und Notare üben ihr Amt als Freiberufler aus. Jeder von ihnen sucht sich die Räume für das Notariat aus, wählt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus und kann so seine Amtsausübung individuell gestalten. Im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten nutzen die Notare modernste Kommunikationsmittel. Um Ihnen als Rechtssuchende das moderne Bild der Notare näher zu bringen, hat der Deutsche Notarverein die Imagekampagne „Beratung inklusive. Der Notar.“ aus der Taufe gehoben. Informieren Sie sich gerne auf den Seiten des Deutschen Notarvereins.
Tätigkeitsfelder
Als unparteiische und kompetente Berater helfen Notarinnen und Notare in wichtigen Rechtsangelegenheiten und unterstützen bei der Gestaltung der Zukunft ihrer Mandanten.
Als Beratungsergebnis entsteht dann meist eine notarielle Urkunde.
Mit Rat und Tat stehen Ihnen Notarinnen und Notare insbesondere in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Immobilienrecht (z.B. Immobilienkauf und -verkauf, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Finanzierung)
Unternehmen und Vereine (z.B. Gründung und Verkauf von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Umwandlung eines Unternehmens, Anmeldungen zum Handelsregister und Vereinsregister)
Erben und Vererben (z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung
Vorweggenommene Erbfolge (z.B. Immobilienübertragungen auf die nachfolgende Generation, Absicherung der Elterngeneration)
Ehe, Partnerschaft und Familie (z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoption)
Adresse:
Verein für das Rheinische Notariat
Burgmauer 53
50667 Köln