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Rheinische Notariat e.V.
   

Europäisches Erbrecht 2015

Am 07. Juni 2012 hat der Rat der Europäischen Union die Europäische Erbrechtsverordnung verabschiedet, die im Laufe des Jahres 2015 in Kraft tritt.

Bedeutung hat die Erbrechtsverordnung für Deutsche, die im europäischen Ausland leben oder europäische Ausländer, die in Deutschland leben. War bisher nach deutschem Recht die Staatsangehörigkeit für die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet, entscheidend, ist es demnächst der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Verbringt also ein Deutscher seinen Lebensabend auf Mallorca, so gilt für ihn spanisches Erbrecht. Lebt ein Italiener in Deutschland, so gilt für ihn deutsches Ebrecht. Dies kann häufig so gewollt und richtig sein. Aber das gilt nicht immer. Daher lässt die Erbrechtsverordnung eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts zu.

Außerdem wird es in Zukunft ein einheitliches Europäisches Nachlasszeugnis geben. Dieses vereinfacht die Lage, wenn ein Erblasser in mehreren Ländern Vermögen hinterlässt.

In jedem Fall gilt: Sind Sie Ausländer in Deutschland oder leben Sie als Deutscher im Ausland, besteht erbrechtlicher Beratungsbedarf.

Eingestellt am: 07.06.2012