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Verein für das Rheinische Notariat e.V. |
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Erstmals OLG-Entscheidung zur virtuellen Mitgliederversammlung beim VereinMit dem OLG Hamm (Az. 27 W 106/11) hat soweit ersichtlich erstmals ein Obergericht über die Frage von virtuellen Mitgliederversammlungen bei Vereinen entschieden. Danach sind online-Mitgliederversammlungen grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Satzung eine solche Online-Versammlung regelt. Dabei sind auch bestimmte Anforderungen an den Nachweis der Teilnahme zu beachten. Sollten Sie eine solche Regelung vorsehen, empfehlen wir eine rechtliche Beratung.
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Eingestellt am: 08.05.2012 |
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