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Verein für das
Rheinische Notariat e.V.
   

Erstmals OLG-Entscheidung zur virtuellen Mitgliederversammlung beim Verein

Mit dem OLG Hamm (Az. 27 W 106/11) hat soweit ersichtlich erstmals ein Obergericht über die Frage von virtuellen Mitgliederversammlungen bei Vereinen entschieden.

Danach sind online-Mitgliederversammlungen grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Satzung eine solche Online-Versammlung regelt. Dabei sind auch bestimmte Anforderungen an den Nachweis der Teilnahme zu beachten. Sollten Sie eine solche Regelung vorsehen, empfehlen wir eine rechtliche Beratung.

 

 

Eingestellt am: 08.05.2012